Rechtliches

Reparaturbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparatur-, Diagnose-, Wartungs- und Serviceleistungen der

allcon
Inhaber: Markus Nikulin
Adolf-Kolping-Platz 4
92421 Schwandorf

Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von allcon.

2. Auftragserteilung

(1) Reparaturaufträge können im Ladengeschäft oder über das Online-Reparaturformular erteilt werden.

(2) Mit der Abgabe eines Geräts oder dem Absenden des Online-Reparaturformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reparaturvertrages ab.

(3) allcon behält sich vor, Reparaturaufträge abzulehnen, sofern eine Reparatur technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

3. Online-Reparatur und Vorauszahlung

(1) Bei einer online übermittelten Reparaturanfrage ist die im Bestell- bzw. Buchungsprozess ausgewiesene Vorauszahlung zu leisten.

(2) Die Bearbeitung des Reparaturauftrags beginnt grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung.

(3) Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung kein Zahlungseingang, ist allcon berechtigt, den Reparaturauftrag ohne weitere Mitteilung zu stornieren.

(4) Die geleistete Vorauszahlung wird vollständig auf den endgültigen Rechnungsbetrag angerechnet.

4. Kostenvoranschläge

(1) Sofern vereinbart, erstellt allcon einen Kostenvoranschlag.

(2) Kostenvoranschläge beruhen auf dem bei der ersten Prüfung erkennbaren Schadensbild und stellen keine Garantie für den endgültigen Reparaturaufwand dar.

(3) Werden während der Reparatur weitere Defekte festgestellt, informiert allcon den Kunden vor Durchführung zusätzlicher kostenpflichtiger Arbeiten.

5. Datensicherung

(1) Vor Übergabe oder Einsendung des Geräts hat der Kunde eigenverantwortlich eine vollständige Datensicherung durchzuführen.

(2) Während der Reparatur kann es erforderlich sein, Software neu zu installieren oder das Gerät auf Werkseinstellungen zurückzusetzen.

(3) allcon haftet für Datenverluste ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Displaysperren und Benutzerkonten

(1) Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Entsperrcodes, Passwörter oder Zugangsdaten bereitgestellt werden, soweit diese für die Durchführung der beauftragten Arbeiten notwendig sind.

(2) Können erforderliche Zugangsdaten nicht bereitgestellt werden, kann sich die Reparatur verzögern oder nicht durchgeführt werden.

7. Wasserschäden und verdeckte Defekte

(1) Bei Geräten mit Flüssigkeits-, Feuchtigkeits- oder Korrosionsschäden kann keine Garantie auf einen erfolgreichen Reparaturverlauf übernommen werden.

(2) Bereits vorhandene oder durch den ursprünglichen Schaden verursachte Folgeschäden können trotz fachgerechter Reparatur später auftreten.

(3) allcon haftet hierfür ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Bereits vorhandene Beschädigungen

(1) Der Kunde hat bekannte Vorschäden nach Möglichkeit anzugeben.

(2) allcon haftet nicht für bereits vorhandene Defekte oder Schäden, die nicht Gegenstand des Reparaturauftrags sind, soweit gesetzlich zulässig.

9. Ersatzteile

(1) Es werden – je nach Vereinbarung und Verfügbarkeit – Original-Ersatzteile oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile verwendet.

(2) Lieferengpässe bei Ersatzteilen können die Reparaturdauer verlängern.

10. Funktionsprüfung

Nach Abschluss der Reparatur wird das Gerät hinsichtlich der durchgeführten Arbeiten auf seine Funktionsfähigkeit überprüft.

11. Gewährleistung

(1) Für die durchgeführte Reparatur gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die von allcon durchgeführten Arbeiten und die hierbei verbauten Ersatzteile.

(3) Nicht umfasst sind bereits vorhandene oder später auftretende Defekte, die nicht Gegenstand des Reparaturauftrags waren.

12. Abholung und Lagerung

(1) Nach Fertigstellung der Reparatur wird der Kunde benachrichtigt.

(2) Das Gerät ist innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen.

(3) Erfolgt trotz Benachrichtigung keine Abholung, kann allcon nach vorheriger Ankündigung gesetzlich zulässige Lagerkosten berechnen.

13. Zahlung

(1) Online beauftragte Reparaturen werden nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung bearbeitet.

(2) Im Ladengeschäft erteilte Reparaturaufträge sind spätestens bei Abholung des Geräts vollständig zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen steht allcon das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht am Gerät zu.

14. Haftung

(1) allcon haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

15. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Reparaturauftrags verarbeitet.

(2) Ein Zugriff auf Inhalte des Geräts erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung der beauftragten Arbeiten erforderlich ist oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.

(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von allcon zu entnehmen.

16. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reparaturbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.